ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER axilla werbeagentur
Allgemeines
Als Kunde der axilla werbeagentur dürfen Sie stets sorgfältige und zuverlässige Ausführung Ihrer Aufträge erwarten. Wir verstehen unsere Kunden und uns als starkes Team, das Ziele gemeinsam erreicht. Das heisst auch, dass wir während eines Projekts am gleichen Strick – und in die gleiche Richtung – ziehen.
Vieles, was in diesen AGB festgehalten ist, sehen wir im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit als absolut selbstverständlich an. Dennoch müssen gewisse Dinge schriftlich festgehalten werden – zum Vorteil beider Seiten.
- Wir setzen uns mit der gebotenen Sorgfalt und Hingabe zum Wohle des Kunden und dessen Projekte ein und wahren dessen Interessen nach bestem Wissen und Gewissen.
- Ohne anderslautende Vereinbarung sind Erstbesprechungen sowie die Erstellung einer Offerte unverbindlich und werden nicht verrechnet. Separat in Rechnung gestellt werden können allenfalls zusammen mit der Offerte verlangte Entwürfe und Vorprojekte.
- Bei laufenden Kundenbeziehungen werden kleinere Projekte nicht gesondert offeriert – ausser natürlich, der Kunde wünscht dies.
- Die Verrechnung von nicht offerierten Projekten erfolgt grundsätzlich nach unserem aktuell gültigen Stundenansatz.
- Der Kunde wie auch wir halten gegenüber nicht in einen Auftrag involvierten Dritten Stillschweigen über laufende und abgeschlossene Projekte; davon ausgenommen sind selbstverständlich die im Rahmen des Projekts der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Kommunikationsmittel und deren Inhalte.
- Wir sind berechtigt, zur termin- und fachgerechten Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen im Rahmen des vereinbarten Budgets oder auf eigene Kosten Dritte beizuziehen.
Mitwirkungspflicht des Kunden
- Ziele, Zuständigkeiten und Termine werden auf beiden Seiten klar kommuniziert und eingehalten.
- Bei Terminverschiebungen, die sich aus (durch den Kunden oder vom Kunden direkt beauftragte Dritte) nicht vollständig, nicht in der vereinbarten Form und/oder verspätet eingereichtem Material ergeben, tun wir alles, damit der zeitliche Rückstand wieder aufgeholt werden kann. Sollte uns das nicht gelingen, können wir für einen verspäteten Projektabschluss nicht haftbar gemacht werden.
- Gut zum Druck: Sofern der Kunde ein Gut zum Druck/Gut zur Ausführung erhält, ist er in der Folge selbst verantwortlich für übersehene Fehler.
Lizenzen, Nutzungs- und Urheberrechte
- Wir arbeiten ausschliesslich mit lizenzierten, legal erworbenen Produkten (Software, CMS, Add-ons, Bilder, Schriften, Audio etc.) oder mit durch den Kunden zur Verfügung gestelltem Material.
- Der Kunde garantiert, dass von ihm zur Verfügung gestelltes Material (z.B. Bilder, Texte) keine gesetzlichen Vorgaben verletzt und dass er über die entsprechenden Verwendungsrechte/Lizenzen verfügt. Der Kunde hält uns bei entsprechenden Klagen schadlos.
- Das Nutzungsrecht von fertiggestellten Arbeiten (Design, Logo, Grafiken, Website etc.) wird im Rahmen des vereinbarten Projekts an den Kunden übertragen.
- Das Urheberrecht hingegen verbleibt bei uns. Werden durch uns erstellte Arbeiten (Grafikdateien, Druckvorlagen, Website etc.) für andere Zwecke weiterverwendet oder an Dritte veräussert, ist vorgängig unsere Zustimmung einzuholen.
- Gegebenenfalls können wir für eine über den ursprünglich gedachten Verwendungszweck hinausgehende Verwendung eine Abgeltung verlangen (ausser natürlich, wenn mit den entsprechend anfallenden Arbeiten erneut wir beauftragt werden).
- Die Bestimmungen zum Urheberrecht schliessen auch nicht fertiggestellte Arbeiten sowie Konzepte und Projektentwürfe mit ein, auch solche, die im Laufe des Offertverfahrens erstellt wurden – unabhängig davon, ob wir den entsprechenden Auftrag erhalten haben oder nicht.
- Der Kunde gewährt uns grundsätzlich das Recht, unsere Urheberschaft auf dem fertigen Produkt anzubringen (zumindest Agenturname und URL).
Wenn das Projekt abgeschlossen ist…
- Durch uns verursachte Mängel am fertigen Produkt sind umgehend bei Erhalt zu melden, damit wir nach Möglichkeit Gelegenheit zur Nachbesserung haben. Bei durch Dritte (bspw. eine Druckerei) verursachten Mängeln gelten die jeweils dort gültigen Reklamationsfristen. Die Mängelrüge ist in einem solchen Fall direkt durch den Kunden beim entsprechenden Dienstleister zu stellen oder der Kunde beauftragt uns mit Einreichung einer solchen.
- Ist die Behebung des Mangels nicht mehr möglich, so können wir maximal in der Höhe des vereinbarten Agenturhonorars haftbar gemacht werden; die Abgeltung erfolgt dann in Form einer Reduktion auf unserer Rechnung. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
- Rechnungen für Leistungen Dritter (z.B, Druckkosten) werden entweder durch uns kontrolliert und anschliessend (abgesehen von der gesetzlichen MwSt.) zuschlagfrei in die Endabrechnung integriert oder durch den Drittdienstleister direkt an den Auftraggeber verrechnet.
- Für Fehlleistungen Dritter (z.B. Druckerei) können wir nicht haftbar gemacht werden. Gegebenenfalls notwendiger Aufwand zur Behebung von Fehlern Dritter kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
- Ohne vorgängig gegenteilig geäusserten Wunsch des Kunden dürfen wir bereits öffentlich gemachte Endprodukte (z.B. auf der eigenen Website und via Social Media) als Referenz aufführen und auf die Zusammenarbeit hinweisen.
- Durch den Kunden zur Verfügung gestelltes Material bewahren wir mindestens bis zum Projektabschluss auf.
- Projektstufen (teilweise) und fertige Arbeiten (komplett) bewahren wir während mindestens 5 Jahren digital auf. Eine Ausnahme bilden hierbei elektronische Kommunikationsmittel wie bspw. Websites – die entsprechenden Daten unterliegen in der Regel stetigem Wandel und sind in ihrer jeweils aktuellsten Form beim Hosting-Anbieter aufbewahrt.
Besonderheiten bei Aufträgen im Onlinebereich
- Der Kunde ist sich bewusst, dass Online-Projekte (bspw. Websites) nie wirklich abgeschlossen sind:
- Technische Rahmenbedingungen können sich ändern, eingesetzte Software, CMS oder Browser können wechselseitig inkompatibel werden, was Updates oder die Suche/Integration einer alternativen Software nötig machen kann.
- Gegen Cyber-Angriffe müssen situativ präventive Massnahmen ergriffen werden und/oder die Folgen eines Angriffs sind zu bereinigen.
- Der Kunde ist selbst verantwortlich dafür, seinen Online-Auftritt so gut wie möglich vor Ausfall und Cyberangriffen zu schützen resp. schützen zu lassen und ist sich bewusst, dass es hierzu nie eine hundertprozentige Sicherheit geben kann.
- Solche Wartungs- oder Wiederinstandstellungsarbeiten können wenige Minuten bis mehrere Stunden in Anspruch nehmen.
- Wird uns bekannt, dass ein Update nötig wird oder dass ein Cyberangriff stattgefunden hat, informieren wir den Kunden unter Veranschlagung des voraussichtlichen Aufwands. Je nach Art der Arbeit erledigen wir diese selbst oder beauftragen einen Dritten.
- Da der Aufwand für solche Arbeiten oft sehr schlecht im Voraus abgeschätzt werden kann, wird ungeachtet des veranschlagten Aufwands nach effektivem Aufwand abgerechnet.
- Wird der Aufwand im Vergleich zur Schätzung voraussichtlich um mehr als 20 % überschritten, wird der Kunde rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt und hat das Recht, den Auftrag abzubrechen, wonach nur die bisher angelaufenen Arbeitsstunden in Rechnung gestellt werden.
- Für temporäre oder dauerhafte Nichterreichbarkeit des Online-Auftritts können wir nicht haftbar gemacht werden. Dies betrifft insbesondere, aber nicht abschliessend:
- Verschulden des Kunden (z.B. Nichtbezahlung von Domain- oder Hostingkosten, unsachgemässes Eingreifen in Datenbanken oder Administration)
- Verschulden Dritter (bspw. Hostinganbieter)
- Höhere Gewalt
- Inkompatibilitätsprobleme, bspw. durch Updates
- Cyber-Angriffe
Abschliessendes
-
- Wir behalten uns das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern.
- Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht.
- Für sämtliche Ansprüche, Klagegegenstände oder Streitfälle, die sich aus diesen AGB oder in Zusammenhang damit ergeben, wird Zofingen als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.
axilla werbeagentur
Zofingen, 7. März 2019
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